„Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen* und faserreichen* Beschäftigungsmaterial haben, das a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und b) vom Schwein veränderbar ist und damit seinem Erkundungsverhalten dient. Als Beschäftigungsmaterial […] kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen.“ (* Hinweis: Die Anforderungen "organisch" und "faserreich" gelten ab dem 01.08.2021)
Quelle: Laves Niedersachsen, 2021
Einteilung verschiedener Beschäftigungsmaterialien
Beschäftigungsmaterial | untersuchbar | bewegbar | veränderbar | organisch/ faserreich | Bemerkung |
Stroh, Heu, Maissilage, Luzerne | ja | ja | ja | ja | Diätische Wirkung, essbar |
Torf, Hobelspäne | ja | ja | ja | ja | Torf essbar |
Baumwollseile, Jutesäcke | ja | ja | ja | ja | - |
Strohpressling, Knabber Luzie | ja | ja | ja | ja | Diätische Wirkung, essbar |
Pellets/ Cobs aus Stroh, Heu, Luzerne | ja | ja | ja | ja | Diätische Wirkung, essbar |
Holz (Weichholz) | ja | ja | ja | ja | Unbehandeltes, frisches Holz verwenden |
Metallketten, Futterketten, Kunststoffobjekte | ja | ja | nein | nein | Erfüllen die rechtlichen Mindestanforderungen nicht mehr |
Quelle: bearbeitet nach Laves Niedersachsen, 2021
Beißhölzer sind weiterhin (mit Einschränkungen) zugelassen, wenn diese bewegbar, untersuchbar und innerhalb weniger Tage zerkaubar sind. Außerdem muss es sich um Weichholz, wie z.B. Pappel oder Fichte handeln. Bei einer Darreichung in einem Knabberrohr muss die Öffnung so eingestellt sein, dass die Tiere das Holzstück mit dem Maul umschließen können. Wird das Holz an Ketten angeboten, muss die Einbauhöhe beachtet werden, damit es sich um ein bodennahes Angebot (Unterkante Rüsselscheibe in normaler Haltung) handelt. Die Maximalhöhe der angebotenen Beschäftigungsmaterialien sollte sich somit an der Größe der Tiere orientieren, das heißt, dass auch das kleinste Tier in der Bucht Zugang haben sollte. Ein Beschäftigungsplatz (z.B. Holzstück oder Baumwollseil) reicht für max. zwölf Tiere aus. Die Berechnung für Raufen und Raufutterautomaten ergibt sich anhand der Fressplatzbreite (Mastschwein 61 – 120kg = 33cm) und der Darreichungsform (freistehend, hängend, offene oder geschlossene Seitenwände, Platzierung in der Bucht).
Maximale Anzahl Mastschweine (60- 120kg) je Objekt
Breite bzw. Durchmesser | Raufen / Tröge, wandständig, geschlossene Seitenwände | Raufen / Tröge, wandständig, offene Seitenwände | Raufen / Tröge, freistehend oder hängend, geschlossene Seitenwände | Raufen / Tröge, freistehend oder hängend, offene Seitenwände | Rundbehälter freistehend, hängend oder Boden-fütterung |
bis 20cm | 12 | 36 | 24 | 48 | 60 |
> 20 bis 30cm | 12 | 36 | 24 | 48 | 72 |
> 30 bis 40cm | 12 | 36 | 24 | 60 | 84 |
> 40 bis 50cm | 12 | 48 | 24 | 72 | 96 |
> 50 bis 60cm | 12 | 48 | 24 | 72 | 108 |
> 60 bis 70cm | 24 | 48 | 48 | 84 | 120 |
> 70 bis 80cm | 24 | 48 | 48 | 84 | 132 |
> 80 bis 90cm | 24 | 60 | 48 | 96 | 144 |
> 90 bis 100cm | 36 | 60 | 72 | 108 | 156 |
Quelle: Laves Niedersachsen, 2021
Für Teilnehmer der Initiative Tierwohl muss das gesetzliche Beschäftigungsmaterial getrennt von dem geforderten Raufutter aus der ITW Runde 3.0 angeboten werden.
Da es sich bei der Bewertung oft um eine betriebsindividuelle Einschätzung der entsprechenden Kontrolleinheit handelt, lässt sich keine Pauschalaussage für alle Betriebe treffen.
Bei weiteren Fragen könnt Ihr euch gerne an uns wenden.
Eure Erzeugergemeinschaft